Akut von Kündigung bedroht? — Deutscher Mieterbund · Kostenlose Erstberatung: www.mieterbund.de

Initiative gegen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen

Wohnen ist kein
Luxus.

Jedes Jahr verlieren tausende Menschen ihre Wohnung durch vorgetäuschten Eigenbedarf. Wir machen das Unsichtbare sichtbar — und kämpfen gemeinsam dagegen.

80.000 Fälle jährlich · § 573 BGB · Keine amtliche Statistik · +500% Anstieg in Frankfurt · DMB Mieterbund 2023 · Wohnungsnot · Betroffene zusammenbringen · Vorgetäuschter Eigenbedarf · Öffentlichkeit herstellen · Gemeinsam stark · 7,6% aller Mietrechtsprozesse · Solange der Staat nicht zählt — zählen wir ·

Eigenbedarf — ein Recht, das missbraucht wird

Das BGB erlaubt Vermietern, Mietern zu kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Das ist legitim — wenn es stimmt.

Die Realität sieht oft anders aus: Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine weitverbreitete Methode, um langjährige Mieter zu verdrängen — um Wohnungen teurer neu zu vermieten, zu sanieren oder zu verkaufen.

Betroffene stehen oft allein da: unter Zeitdruck, ohne Rechtskenntnis, in einem leergefegten Wohnungsmarkt. Diese Plattform soll das ändern.

„Wer keine Wohnung hat, kann sich um nichts anderes kümmern."

Was das Gesetz verlangt — und was oft fehlt

  • Vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • Benennung der begünstigten Person im Kündigungsschreiben
  • Tatsächlicher Einzug nach Kündigung (kein Leerstand / Neuvermietung)
  • Schadensersatzpflicht bei vorgetäuschtem Eigenbedarf (§ 280 BGB)
  • Widerspruchsrecht des Mieters bei Härtegründen (§ 574 BGB)

Die Hürden für Betroffene

01

Informationsdefizit

Die meisten Mieter kennen ihre Rechte nicht. Vermieter nutzen dieses Machtgefälle gezielt aus.

02

Wohnungsmarkt unter Druck

In vielen Regionen ist Wohnraum so knapp, dass Betroffene keine reale Alternative haben.

03

Finanzielle Überforderung

Rechtliche Gegenwehr kostet Geld und Zeit. Wer finanziell schwach ist, hat kaum die Mittel.

04

Beweisproblem

Vorgetäuschten Eigenbedarf nachzuweisen ist schwierig. Die Beweislast liegt oft beim Mieter.

05

Gesundheitliche Folgen

Der Stress einer drohenden Obdachlosigkeit hat massive Folgen — gerade bei kranken oder alten Menschen.

06

Systemisches Versagen

Gerichte sind überlastet, Fristen knapp. Ohne rechtliche Unterstützung ist man oft schutzlos ausgeliefert.

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Schildern Sie Ihre Erfahrung — anonym oder mit Namen. Jeder Bericht wird vor der Veröffentlichung geprüft und freigegeben.

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Veröffentlichte Berichte

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Verfahrensregister

Hinweis: Dieses Register dokumentiert laufende und abgeschlossene Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen. Es werden ausschließlich faktische, öffentlich zugängliche Informationen veröffentlicht — Aktenzeichen, Gericht, Ort, Verfahrensart und Ausgang. Anonyme Schilderungen des Sachverhalts werden ohne Namensnennung des Vermieters eingestellt. Eingetragene Verfahren wurden vom Betreiber geprüft.

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Verfahren gesamt
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Mieter gewonnen
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Betroffene Orte

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Eingetragene Verfahren

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Was Mieter wissen müssen

§ 573 BGB

Voraussetzungen

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen und die begünstigte Person konkret benennen. Allgemeine Formulierungen reichen nicht.

§ 574 BGB

Widerspruchsrecht

Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt — Krankheit, Alter, fehlender Ersatzwohnraum.

§ 280 BGB

Schadensersatz

War der Eigenbedarf vorgetäuscht, haben Mieter Anspruch auf Schadensersatz: Umzugskosten, Mietpreisdifferenz, ggf. Anwaltskosten.

§ 577a BGB

Umwandlungsschutz

Bei Umwandlung in Wohneigentum während des Mietverhältnisses gelten besondere Sperrfristen (3–10 Jahre).

Lokale & überregionale Hilfe

Aktendokumentation — mein Fall, öffentlich

Ich habe nichts zu verbergen. Deshalb veröffentliche ich jeden Schriftsatz, jedes Gerichtsschreiben, jeden Brief meines Vermieters — vollständig und unkommentiert. Die Öffentlichkeit soll selbst urteilen. Wer mit dieser Transparenz nicht einverstanden ist, kann das gerne dem Gericht mitteilen.

⚠ Meine Erklärung zur Veröffentlichung

Ich, Marc-Oliver Widmann, veröffentliche hiermit alle Schriftstücke meines Mietrechtsverfahrens (AZ: 418 C 930/25, AG Limburg a. d. Lahn) sowie der damit zusammenhängenden Verfahren aus eigenem Willen und in voller Kenntnis meiner Rechte. Als Verfahrensbeteiligter bin ich berechtigt, Dokumente meines eigenen Verfahrens zu veröffentlichen. Ich tue dies im öffentlichen Interesse — damit sichtbar wird, wie das System mit kranken, mittellosen Menschen umgeht, die sich keine Anwälte leisten können und deren Eingaben vom Gericht nicht beachtet werden. Wer dagegen vorgehen möchte: Meine Adresse ist bekannt.

Dokumente werden nach und nach eingestellt.
Aktuell werden Scans vorbereitet.

Rechtlicher Hinweis: Die Veröffentlichung von Schriftstücken aus eigenen Gerichtsverfahren durch Verfahrensbeteiligte ist in Deutschland grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil v. 23.02.1999 – VI ZR 140/98; § 299 ZPO). Personenbezogene Daten Dritter werden soweit erforderlich anonymisiert. Diese Dokumentation dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse und der Aufklärung über systemische Defizite im Mietrecht.

Über mich — und warum diese Seite existiert

M
Marc-Oliver Widmann
Bad Camberg, Hessen

Ich heiße Marc-Oliver Widmann und ich bin einer jener Menschen, von denen es in Deutschland Zehntausende gibt — und über die kaum jemand spricht. Ich lebe in Bad Camberg im Landkreis Limburg-Weilburg, beziehe Bürgergeld und kämpfe seit Monaten an mehreren rechtlichen Fronten gleichzeitig — allein, ohne Unterstützernetzwerk, ohne Anwalt, ohne Lobby.

Vom 22. Januar bis 4. März 2026 war ich in der Vitos Klinik Herborn stationär — eine Zeit, in der die Welt nicht stillstand, aber meine Möglichkeiten, auf Schreiben, Fristen und Gerichtspost zu reagieren, gegen null sanken. Direkt nach meiner Entlassung stürzte ich zu Hause, verlor kurzzeitig das Bewusstsein — der Rettungsdienst musste kommen. Drei Tage später, am 17. März 2026, sollte ich vor dem Amtsgericht Limburg erscheinen — in einem Räumungsverfahren, das mein Zuhause betrifft.

Ich war knapp 30 Jahre lang selbständig. In dieser Zeit habe ich nicht nur gearbeitet — ich habe auch gegeben. Ehrenamtlich, in meiner Freizeit, trotz der Belastung durch die eigene Selbständigkeit: beim Deutschen Roten Kreuz, in unterschiedlichen Bereichen. Menschen in Not zu helfen war für mich selbstverständlich.

Dann hat das Leben mich eingeholt. Ich kämpfe mit schweren Erkrankungen — mehreren gleichzeitig. Erkrankungen, die mich in die Klinik gebracht haben, die mich körperlich an Grenzen stoßen lassen, die ich mir vor Jahren nicht hätte vorstellen können. Der Aufenthalt in der Vitos Klinik Herborn von Januar bis März 2026 war kein Urlaub — er war notwendig. Und er war nicht das Ende, sondern eine Station in einem langen Weg. Ich bin nicht gebrochen. Aber ich bin allein. Kein Unterstützernetzwerk, keine Familie die einspringt, kein Anwalt der sagt: ich kümmere mich. Nur ich, mein Faxgerät und ein Stapel Akten.

Heute bin ich auf Bürgergeld angewiesen — nach drei Jahrzehnten Selbständigkeit. Das ist keine Schande. Aber es bedeutet: Wenn das Gericht ruft, muss ich selbst erscheinen. Wenn eine Frist läuft, muss ich selbst reagieren. Wenn der Vermieter klagt, muss ich selbst kämpfen. Und ich kämpfe. Nicht weil ich Lust dazu habe — sondern weil mir niemand sagt, dass ich es nicht muss. Genau das will ich ändern — für mich und für alle, die nach mir in dieselbe Lage geraten.

Mein Vermieter hat mir mit einer Eigenbedarfskündigung gedroht, die ich für vorgetäuscht halte. Ich habe 19 rechtliche Argumente zusammengetragen, Terminverlegungsanträge gestellt, Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht — alles selbst, alles per Fax, alles ohne anwaltliche Hilfe. Denn ein Anwalt, der die kleinen Leute vertritt, war für mich nicht erreichbar. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe — die Antragsverfahren dauern länger als manche Fristen. Das ist kein Einzelfall. Das ist System.

Gleichzeitig kämpfe ich vor dem Sozialgericht Wiesbaden gegen das Jobcenter Limburg-Weilburg, das die Übernahme einer Energieschuld nach § 22 Abs. 8 SGB II verweigert — obwohl ich während meines Krankenhausaufenthalts schlicht nicht in der Lage war, die Abschläge zu bezahlen. Ohne diese Übernahme droht eine Energiesperre. Eine Energiesperre in einer gemieteten Wohnung bedeutet: kein Licht, keine Heizung — und mittelbar der Verlust der Wohnung. Der Staat hält die eine Hand auf, während er mit der anderen wegschaut.

Räumungsklage · AG Limburg
Eigenbedarfskündigung durch Vermieter. Härtegründe § 574 BGB geltend gemacht. Verhandlung 17.03.2026 — drei Tage nach Rettungsdiensteinsatz.
AZ: 418 C 930/25
Versäumnisurteil · AG Düsseldorf
Urteil in Heizungsstreitsache erging während stationärem Klinikaufenthalt. Wiedereinsetzungsantrag § 233 ZPO gestellt — unverschuldete Fristversäumnis.
AZ: 4 10/C 3/26
Eilantrag · Sozialgericht Wiesbaden
Jobcenter verweigert Energieschulden-Übernahme trotz Krankenhausaufenthalt. Drohende Energiesperre = mittelbarer Wohnungsverlust.
AZ: S 33 AS 127/26 ER

Ich erzähle das nicht, um Mitleid zu erzeugen. Ich erzähle es, weil meine Geschichte keine Ausnahme ist — und weil ich beschlossen habe, aus der Ohnmacht etwas zu machen. Diese Seite ist mein Beitrag dazu. Ein Ort, an dem Betroffene sich finden, Verfahren sichtbar werden und die Öffentlichkeit versteht: Wohnen ist ein Menschenrecht — und wer es verteidigen muss, braucht Werkzeuge, keine Almosen.

Was ich mit diesem Projekt bewirken will

🔦

Sichtbarkeit schaffen

Fälle, die sonst im Aktenstaub verschwinden, sollen öffentlich werden. Jedes eingetragene Verfahren ist ein Dokument gegen das Vergessen.

🤝

Betroffene zusammenbringen

Wer allein kämpft, verliert öfter. Wer weiß, dass andere dasselbe erleben, kämpft anders — informierter, entschlossener, weniger isoliert.

Politischen Druck erzeugen

Gesetze ändern sich nicht durch Einzelklagen. Sie ändern sich, wenn Abgeordnete, Medien und Öffentlichkeit sehen: Das ist kein Einzelfall, das ist ein Muster.

📣

Der Presse eine Stimme geben

Journalistinnen und Journalisten sollen hier Fakten, Aktenzeichen und Kontakte finden — für Berichte, die wirklich etwas bewegen.

Ich suche Unterstützerinnen und Unterstützer

Diese Seite wurde von einer Einzelperson in einer Notlage gebaut — ohne Budget, ohne Team, ohne Anwalt. Ich suche Menschen, die helfen wollen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereit sind, Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zu vertreten oder zu beraten. Mieterrechtsaktivisten, die das Netzwerk mitaufbauen wollen. Journalistinnen und Journalisten, die berichten wollen. Betroffene, die ihre Geschichte teilen. Und alle, die einfach sagen: Das hier ist richtig — und ich helfe mit.

✓ Ihre Meldung ist eingegangen — herzlichen Dank. Ich melde mich persönlich.

Petition — Zeigen Sie Haltung

Gesetze ändern sich nicht durch Einzelklagen. Sie ändern sich, wenn Abgeordnete sehen: Das ist kein Einzelfall — das ist ein Muster. Jede Unterschrift ist ein Dokument gegen das Vergessen.

Unterstützerinnen und Unterstützer

E-Mail-Adressen werden ausschließlich zur Bestätigung verwendet und niemals veröffentlicht oder weitergegeben.

Umzugskosten-Rechner

Politiker und Vermieter reden von „Kündigung" als wäre es ein administrativer Akt. Für Mieter bedeutet es: reale Kosten, reale Verluste, reale Lebensjahre. Rechnen Sie selbst.

Ihre Angaben

3 Jahre

Reale Kosten des Umzugs

Gesamtbelastung
Diese Kosten trägt heute der Mieter allein.

Verfahren in Deutschland

Eigenbedarfskündigungen sind kein regionales Problem — sie treffen Menschen überall. Jeder Punkt auf dieser Karte steht für ein eingetragenes Verfahren.

Laufend Gewonnen Verloren Vergleich

Monatsbericht — Zahlen die sprechen

Jeden Monat veröffentlichen wir eine kurze Auswertung der eingegangenen Fälle — als PDF zum Download, frei verwendbar für Redaktionen, Abgeordnete und Forschung.

Nächste Ausgabe
Monatsbericht April 2026
Erscheint Anfang April · PDF · Kostenlos
Was der Bericht enthält
📊 Neue Fälle im Monat
🗺 Regionale Verteilung
⚖ Verfahrensausgänge
📈 Trendentwicklung
🏛 Häufigste Gerichte
📣 Pressezitate & Reaktionen

Was wir vom Staat fordern

Das Mietrecht bevorzugt strukturell den Vermieter. Während ein Vermieter mit einer einfachen Kündigung die Maschinerie des Rechtsstaats in Bewegung setzen kann, steht dem Mieter keine vergleichbare Lobby, kein vergleichbares Instrument und oft kein vergleichbares Budget zur Verfügung. Das muss sich ändern.

Das strukturelle Ungleichgewicht — heute

⚠ Mieter — was fehlt

  • Keine staatliche Anlaufstelle für Eigenbedarfsverdacht
  • Keine kostenlose anwaltliche Vertretung im Räumungsverfahren
  • Beratungshilfe deckt oft nur Erstberatung ab
  • Prozesskostenhilfe: langwieriges Antragsverfahren
  • Kein Recht auf Nachprüfung des Eigenbedarfs nach Auszug
  • Grundbuch zeigt keinen Hinweis auf Eigenbedarfshistorie
  • Kaum echte Sanktionen — Strafe bisher nur Schadensersatz

✓ Vermieter — was möglich ist

  • Eigenbedarfskündigung ohne vorherigen Nachweis möglich
  • Keine Beweislast vor Ausspruch der Kündigung
  • Räumungsklage führt oft automatisch zu Vollstreckungstitel
  • Anwaltliche Vertretung steuerlich absetzbar
  • Kein Grundbucheintrag — freie Wiedervermietung nach Auszug
  • Immobilienwert steigt durch Neuvermietung zu Marktpreis
01 § 573 BGB reformieren — Beweislastumkehr & Schutzfristen

Der Vermieter muss beweisen — und warten

Heute reicht eine schlichte Behauptung für eine Eigenbedarfskündigung. Das muss sich grundlegend ändern:

Beweislast: Der Vermieter muss den tatsächlichen, konkreten Eigenbedarf bereits vor Ausspruch der Kündigung gegenüber einer staatlichen Stelle nachweisen — mit Belegen, die geprüft werden. Keine Kündigung ohne Nachweis.

Keine reguläre Kündigungsfrist: Die übliche gesetzliche Kündigungsfrist von 3–9 Monaten gilt bei Eigenbedarfskündigungen nicht. Sie ist viel zu kurz. Wer jahrelang in einer Wohnung lebt, kann sein Leben nicht in wenigen Monaten neu organisieren — erst recht nicht in einem angespannten Wohnungsmarkt.

Schutzfrist 3–5 Jahre: Dem Mieter sind grundsätzlich 3 bis 5 Jahre Zeit für den Auszug einzuräumen. Die genaue Frist richtet sich nach Mietdauer, Alter, Gesundheitszustand und der Verfügbarkeit von Ersatzwohnraum.

Kurzfristiger Auszug auf Wunsch des Vermieters: Wünscht der Vermieter einen früheren Auszug, trägt er sämtliche damit verbundenen Mehrkosten vollständig — Umzugskosten, Mietpreisdifferenz zum neuen Objekt für die gesamte Restlaufzeit der ursprünglichen Schutzfrist, Maklergebühren und nachgewiesene Einrichtungskosten. Der Mieter darf durch einen kurzfristigen Auszug finanziell in keiner Weise schlechtergestellt werden.

02 § 574 BGB stärken

Härteklausel mit Biss

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, laufende medizinische Behandlungen und fehlender Ersatzwohnraum müssen zwingend zur Aussetzung des Räumungsverfahrens führen — nicht nur fakultativ berücksichtigt werden.

03 Grundbuch-Eintragungspflicht

Eigenbedarfsräumung ins Grundbuch

Jede Eigenbedarfsräumung muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden — mit einer gesetzlichen Sperrfrist für jede Wiedervermietung. Solange der eingetragene Eigenbedarfsfall nicht nachweislich eingetreten ist und die Sperrfrist läuft, ist eine Neuvermietung rechtlich unwirksam. Das Grundbuchamt prüft automatisch. Für Käufer und Mieter ist die Belastung sofort transparent.

04 Prozesskostenhilfe

Kostenloser Anwalt für Mieter

Mieter mit geringem Einkommen haben Anspruch auf sofortige PKH ohne monatelange Wartezeiten. Das Antragsverfahren muss deutlich beschleunigt werden — denn Räumungsfristen warten nicht.

05 Wohnungsnot-Schutz

Härtefall-Register beim Amtsgericht

Betroffene in nachgewiesenen Härtefällen (Krankheit, kein Ersatzwohnraum, Bezug von Transferleistungen) werden in ein offizielles Schutzregister eingetragen — Räumung nur nach zusätzlicher richterlicher Prüfung.

06 Strafrecht + Sanktion

45 % des Immobilienwerts — je Fall

Wer Eigenbedarf vortäuscht, muss mit einer Vermögensstrafe in Höhe von 45 % des aktuellen Verkehrswerts der betroffenen Immobilie rechnen — je Missbrauchsfall. Diese Strafe fließt zu gleichen Teilen in einen staatlichen Mieter-Schutzfonds und als Schadensersatz an die geschädigte Mietpartei. Zusätzlich: strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Eine Strafe auf diesem Niveau macht Missbrauch schlicht unwirtschaftlich.

07 Leerstand bekämpfen — Wohnraum schaffen

Leerstandsregister, Leerstandsabgabe & Ende der Steuervorteile

Während Mieterinnen und Mieter mit Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden, stehen in deutschen Städten und Gemeinden Zehntausende Wohnungen leer — bewusst, spekulativ, weil es sich für Eigentümer schlicht lohnt zu warten. Das ist gesellschaftlich nicht länger akzeptabel.

Pflichtregistrierung: Jede Kommune ist verpflichtet, ein öffentlich einsehbares Leerstandsregister zu führen. Jede Wohnung, die länger als drei Monate leersteht, muss gemeldet werden — mit Eigentümer, Adresse und Dauer. Transparenz ist die Grundlage jeder wirksamen Regulierung.

Ende der steuerlichen Begünstigung: Leerstehende Wohnungen dürfen steuerlich nicht länger als Verlustbringer absetzbar sein. Wer eine Wohnung dem Markt entzieht, genießt keine staatliche Subvention mehr. Die Steuervorteile für spekulativen Leerstand werden vollständig gestrichen.

Leerstandsabgabe in einen Wohnbaufonds: Für jede Wohnung, die ohne nachgewiesenen sachlichen Grund länger als sechs Monate leersteht, zahlt der Eigentümer eine monatliche Leerstandsabgabe. Diese fließt zweckgebunden in einen kommunalen Fonds für den Bau und die Sanierung von bezahlbarem Wohnraum. Wer lieber Rendite durch Leerstand macht, finanziert damit die Wohnungen, die er dem Markt entzieht.

Grundsatz: Wohnraum ist keine Ware — er ist Daseinsvorsorge. Wer Wohnraum besitzt und ihn dem Markt bewusst entzieht, trägt Mitverantwortung für die Wohnungsnot anderer Menschen. Der Staat muss das endlich rechtlich und steuerlich abbilden.

08 § 558 BGB — Mietpreisbremse reformieren

Mietpreisbremse mit echten Zähnen

Die bestehende Mietpreisbremse ist wirkungslos, weil Vermieter sie schlicht ignorieren können — und der Mieter klagen muss. Das dreht die Logik um: Nicht der Mieter muss sich wehren, der Vermieter muss sich rechtfertigen.

Bei jeder Neuvermietung prüft eine staatliche Stelle automatisch, ob die verlangte Miete den gesetzlichen Rahmen einhält. Verstöße werden von Amts wegen verfolgt — nicht erst auf Klage des Mieters. Überhöhte Mieten werden zurückgefordert, Wiederholungstäter mit empfindlichen Bußgeldern belegt.

09 Besonderer Kündigungsschutz

Wer lange bleibt, darf bleiben

Wer über 60 Jahre alt ist und seit mehr als 10 Jahren in einer Wohnung lebt, erhält einen besonderen, nahezu unkündbaren Mieterschutzstatus. Eine Eigenbedarfskündigung gegen diese Personengruppe ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen mit gerichtlicher Vorprüfung möglich.

Dasselbe gilt für Menschen mit schweren Erkrankungen, Behinderungen und für Familien mit minderjährigen Kindern in Schulpflicht. Wer verwurzelt ist, darf nicht entwurzelt werden — dafür hat der Gesetzgeber zu sorgen, nicht der Zufall.

10 Pflichtschlichtung vor Klageerhebung

Erst schlichten — dann klagen

Bevor ein Vermieter überhaupt eine Räumungsklage einreichen darf, muss er eine neutrale, staatlich anerkannte Schlichtungsstelle einschalten. Das Verfahren ist kostenpflichtig für den Vermieter, kostenlos für den Mieter.

Nur wenn die Schlichtung scheitert, ist der Klageweg eröffnet. Das filtert missbräuchliche Klagen heraus, entlastet die Gerichte und gibt Mietern Zeit — ohne dass sie sofort im Räumungsverfahren stehen.

11 Transparenz & Datenbasis

Bundesweite Pflichtstatistik — Eigenbedarfskündigungen müssen gezählt werden

Es gibt in Deutschland keine amtliche Statistik über Eigenbedarfskündigungen. Gerichte erfassen sie nicht gesondert. Behörden auch nicht. Der Staat weiß offiziell nicht, wie oft Mieterinnen und Mieter ihr Zuhause durch Eigenbedarf verlieren. Das ist kein Versehen — es ist strukturelle Unsichtbarkeit, die Missbrauch begünstigt.

Forderung: Jedes Amtsgericht erfasst Eigenbedarfskündigungen als eigene Kategorie in der Gerichtsstatistik. Das Bundesjustizministerium veröffentlicht jährlich einen Bericht. Nur was gezählt wird, kann politisch bekämpft werden. Solange der Staat nicht zählt, zählen wir. Diese Plattform ist der Anfang einer Datenbasis, die es offiziell nicht gibt.

„Wer Eigenbedarf vortäuscht, entzieht einem Menschen sein Zuhause — das muss schmerzhaft teuer werden."

Wohnrecht.jetzt · Initiative für faire Mietverhältnisse

Presse — Verstärkung gesucht

Eigenbedarfskündigungen sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir suchen Journalistinnen und Journalisten, die dieses Thema in die Öffentlichkeit tragen. Betroffene berichten oft erst, wenn jemand fragt — fragen Sie.

📊 Zahlen & Fakten — belegte Quellen

~80.000
Mieter:innen erhalten jährlich eine Eigenbedarfskündigung — so schätzt der Deutsche Mieterbund (DMB). Laut ZDF Frontal 21 sei der Eigenbedarf dabei immer häufiger nur vorgetäuscht.
So stark stiegen die Beratungsanfragen wegen Eigenbedarfskündigungen in Frankfurt am Main zwischen 2016 und 2018 — beim DMB Mieterschutzverein.
In München verdoppelten sich die Eigenbedarfs-Beratungen von 2017 auf 2018 — von ~200 auf 880 Fälle allein beim Münchner Mieterverein. Davor: 200 Fälle pro Jahr im Schnitt.
+50%
Anstieg der Beratungsanfragen beim DMB in einzelnen Regionen in den letzten Jahren. DMB-Präsidentin Weber-Moritz: Viele neue Fälle seien möglicherweise auf vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen zurückzuführen.
7,6%
Anteil der Eigenbedarfskündigungen an allen Mietrechtsprozessen 2023 — Platz 5 der häufigsten Streitgegenstände vor deutschen Gerichten (DMB Beratungs- und Prozessstatistik 2023, bei 182.612 Verfahren gesamt).
KEINE
Amtliche Statistik existiert nicht. Eigenbedarfskündigungen werden in Deutschland nicht gesondert erfasst — weder von Gerichten noch von Behörden. Der Staat weiß offiziell nicht, wie oft das passiert. Das ist keine Lücke — das ist strukturelle Unsichtbarkeit. Deshalb tun wir es.

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