Initiative gegen missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen
Jedes Jahr verlieren tausende Menschen ihre Wohnung durch vorgetäuschten Eigenbedarf. Wir machen das Unsichtbare sichtbar — und kämpfen gemeinsam dagegen.
Was ist das Problem
Das BGB erlaubt Vermietern, Mietern zu kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Das ist legitim — wenn es stimmt.
Die Realität sieht oft anders aus: Vorgetäuschter Eigenbedarf ist eine weitverbreitete Methode, um langjährige Mieter zu verdrängen — um Wohnungen teurer neu zu vermieten, zu sanieren oder zu verkaufen.
Betroffene stehen oft allein da: unter Zeitdruck, ohne Rechtskenntnis, in einem leergefegten Wohnungsmarkt. Diese Plattform soll das ändern.
„Wer keine Wohnung hat, kann sich um nichts anderes kümmern."
Warum es so schwer ist
Die meisten Mieter kennen ihre Rechte nicht. Vermieter nutzen dieses Machtgefälle gezielt aus.
In vielen Regionen ist Wohnraum so knapp, dass Betroffene keine reale Alternative haben.
Rechtliche Gegenwehr kostet Geld und Zeit. Wer finanziell schwach ist, hat kaum die Mittel.
Vorgetäuschten Eigenbedarf nachzuweisen ist schwierig. Die Beweislast liegt oft beim Mieter.
Der Stress einer drohenden Obdachlosigkeit hat massive Folgen — gerade bei kranken oder alten Menschen.
Gerichte sind überlastet, Fristen knapp. Ohne rechtliche Unterstützung ist man oft schutzlos ausgeliefert.
Betroffene berichten
Schildern Sie Ihre Erfahrung — anonym oder mit Namen. Jeder Bericht wird vor der Veröffentlichung geprüft und freigegeben.
Hinweis zur Moderation: Ihr Bericht wird nach dem Absenden nicht sofort veröffentlicht. Der Seitenbetreiber liest jeden Bericht persönlich und gibt ihn frei, bevor er für andere sichtbar wird. Persönliche Kontaktdaten werden niemals veröffentlicht.
Dokumentierte Verfahren
Hinweis: Dieses Register dokumentiert laufende und abgeschlossene Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen. Es werden ausschließlich faktische, öffentlich zugängliche Informationen veröffentlicht — Aktenzeichen, Gericht, Ort, Verfahrensart und Ausgang. Anonyme Schilderungen des Sachverhalts werden ohne Namensnennung des Vermieters eingestellt. Eingetragene Verfahren wurden vom Betreiber geprüft.
Sie haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten oder ein Verfahren läuft? Tragen Sie es ein. Aktenzeichen und Schilderung werden geprüft bevor sie erscheinen.
Was veröffentlicht wird: Gericht, Aktenzeichen, Ort, Verfahrensart, Stand und Ihre anonyme Schilderung — keine Vermieter-Namen. Das schützt Sie rechtlich und die Plattform. Der Seitenbetreiber prüft jeden Eintrag vor Veröffentlichung.
Ihre Rechte kennen
Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen und die begünstigte Person konkret benennen. Allgemeine Formulierungen reichen nicht.
Mieter können der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt — Krankheit, Alter, fehlender Ersatzwohnraum.
War der Eigenbedarf vorgetäuscht, haben Mieter Anspruch auf Schadensersatz: Umzugskosten, Mietpreisdifferenz, ggf. Anwaltskosten.
Bei Umwandlung in Wohneigentum während des Mietverhältnisses gelten besondere Sperrfristen (3–10 Jahre).
Unterstützung finden
Größte Mieterorganisation Deutschlands. Rechtsberatung und Hotline für Mitglieder.
Unterstützung für Menschen in Wohnungsnot. Regional sehr gut vernetzt.
Günstige Rechtsberatung zum Mietrecht in jedem Bundesland.
Bei geringem Einkommen: Beratungsschein und PKH beim Amtsgericht beantragen.
Volle Transparenz
Ich habe nichts zu verbergen. Deshalb veröffentliche ich jeden Schriftsatz, jedes Gerichtsschreiben, jeden Brief meines Vermieters — vollständig und unkommentiert. Die Öffentlichkeit soll selbst urteilen. Wer mit dieser Transparenz nicht einverstanden ist, kann das gerne dem Gericht mitteilen.
Ich, Marc-Oliver Widmann, veröffentliche hiermit alle Schriftstücke meines Mietrechtsverfahrens (AZ: 418 C 930/25, AG Limburg a. d. Lahn) sowie der damit zusammenhängenden Verfahren aus eigenem Willen und in voller Kenntnis meiner Rechte. Als Verfahrensbeteiligter bin ich berechtigt, Dokumente meines eigenen Verfahrens zu veröffentlichen. Ich tue dies im öffentlichen Interesse — damit sichtbar wird, wie das System mit kranken, mittellosen Menschen umgeht, die sich keine Anwälte leisten können und deren Eingaben vom Gericht nicht beachtet werden. Wer dagegen vorgehen möchte: Meine Adresse ist bekannt.
Rechtlicher Hinweis: Die Veröffentlichung von Schriftstücken aus eigenen Gerichtsverfahren durch Verfahrensbeteiligte ist in Deutschland grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil v. 23.02.1999 – VI ZR 140/98; § 299 ZPO). Personenbezogene Daten Dritter werden soweit erforderlich anonymisiert. Diese Dokumentation dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse und der Aufklärung über systemische Defizite im Mietrecht.
Wer steckt dahinter
Ich heiße Marc-Oliver Widmann und ich bin einer jener Menschen, von denen es in Deutschland Zehntausende gibt — und über die kaum jemand spricht. Ich lebe in Bad Camberg im Landkreis Limburg-Weilburg, beziehe Bürgergeld und kämpfe seit Monaten an mehreren rechtlichen Fronten gleichzeitig — allein, ohne Unterstützernetzwerk, ohne Anwalt, ohne Lobby.
Vom 22. Januar bis 4. März 2026 war ich in der Vitos Klinik Herborn stationär — eine Zeit, in der die Welt nicht stillstand, aber meine Möglichkeiten, auf Schreiben, Fristen und Gerichtspost zu reagieren, gegen null sanken. Direkt nach meiner Entlassung stürzte ich zu Hause, verlor kurzzeitig das Bewusstsein — der Rettungsdienst musste kommen. Drei Tage später, am 17. März 2026, sollte ich vor dem Amtsgericht Limburg erscheinen — in einem Räumungsverfahren, das mein Zuhause betrifft.
Ich war knapp 30 Jahre lang selbständig. In dieser Zeit habe ich nicht nur gearbeitet — ich habe auch gegeben. Ehrenamtlich, in meiner Freizeit, trotz der Belastung durch die eigene Selbständigkeit: beim Deutschen Roten Kreuz, in unterschiedlichen Bereichen. Menschen in Not zu helfen war für mich selbstverständlich.
Dann hat das Leben mich eingeholt. Ich kämpfe mit schweren Erkrankungen — mehreren gleichzeitig. Erkrankungen, die mich in die Klinik gebracht haben, die mich körperlich an Grenzen stoßen lassen, die ich mir vor Jahren nicht hätte vorstellen können. Der Aufenthalt in der Vitos Klinik Herborn von Januar bis März 2026 war kein Urlaub — er war notwendig. Und er war nicht das Ende, sondern eine Station in einem langen Weg. Ich bin nicht gebrochen. Aber ich bin allein. Kein Unterstützernetzwerk, keine Familie die einspringt, kein Anwalt der sagt: ich kümmere mich. Nur ich, mein Faxgerät und ein Stapel Akten.
Heute bin ich auf Bürgergeld angewiesen — nach drei Jahrzehnten Selbständigkeit. Das ist keine Schande. Aber es bedeutet: Wenn das Gericht ruft, muss ich selbst erscheinen. Wenn eine Frist läuft, muss ich selbst reagieren. Wenn der Vermieter klagt, muss ich selbst kämpfen. Und ich kämpfe. Nicht weil ich Lust dazu habe — sondern weil mir niemand sagt, dass ich es nicht muss. Genau das will ich ändern — für mich und für alle, die nach mir in dieselbe Lage geraten.
Mein Vermieter hat mir mit einer Eigenbedarfskündigung gedroht, die ich für vorgetäuscht halte. Ich habe 19 rechtliche Argumente zusammengetragen, Terminverlegungsanträge gestellt, Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht — alles selbst, alles per Fax, alles ohne anwaltliche Hilfe. Denn ein Anwalt, der die kleinen Leute vertritt, war für mich nicht erreichbar. Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe — die Antragsverfahren dauern länger als manche Fristen. Das ist kein Einzelfall. Das ist System.
Gleichzeitig kämpfe ich vor dem Sozialgericht Wiesbaden gegen das Jobcenter Limburg-Weilburg, das die Übernahme einer Energieschuld nach § 22 Abs. 8 SGB II verweigert — obwohl ich während meines Krankenhausaufenthalts schlicht nicht in der Lage war, die Abschläge zu bezahlen. Ohne diese Übernahme droht eine Energiesperre. Eine Energiesperre in einer gemieteten Wohnung bedeutet: kein Licht, keine Heizung — und mittelbar der Verlust der Wohnung. Der Staat hält die eine Hand auf, während er mit der anderen wegschaut.
Ich erzähle das nicht, um Mitleid zu erzeugen. Ich erzähle es, weil meine Geschichte keine Ausnahme ist — und weil ich beschlossen habe, aus der Ohnmacht etwas zu machen. Diese Seite ist mein Beitrag dazu. Ein Ort, an dem Betroffene sich finden, Verfahren sichtbar werden und die Öffentlichkeit versteht: Wohnen ist ein Menschenrecht — und wer es verteidigen muss, braucht Werkzeuge, keine Almosen.
Fälle, die sonst im Aktenstaub verschwinden, sollen öffentlich werden. Jedes eingetragene Verfahren ist ein Dokument gegen das Vergessen.
Wer allein kämpft, verliert öfter. Wer weiß, dass andere dasselbe erleben, kämpft anders — informierter, entschlossener, weniger isoliert.
Gesetze ändern sich nicht durch Einzelklagen. Sie ändern sich, wenn Abgeordnete, Medien und Öffentlichkeit sehen: Das ist kein Einzelfall, das ist ein Muster.
Journalistinnen und Journalisten sollen hier Fakten, Aktenzeichen und Kontakte finden — für Berichte, die wirklich etwas bewegen.
Diese Seite wurde von einer Einzelperson in einer Notlage gebaut — ohne Budget, ohne Team, ohne Anwalt. Ich suche Menschen, die helfen wollen: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereit sind, Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen zu vertreten oder zu beraten. Mieterrechtsaktivisten, die das Netzwerk mitaufbauen wollen. Journalistinnen und Journalisten, die berichten wollen. Betroffene, die ihre Geschichte teilen. Und alle, die einfach sagen: Das hier ist richtig — und ich helfe mit.
Gemeinsam stark
Gesetze ändern sich nicht durch Einzelklagen. Sie ändern sich, wenn Abgeordnete sehen: Das ist kein Einzelfall — das ist ein Muster. Jede Unterschrift ist ein Dokument gegen das Vergessen.
E-Mail-Adressen werden ausschließlich zur Bestätigung verwendet und niemals veröffentlicht oder weitergegeben.
Was kostet eine Kündigung wirklich?
Politiker und Vermieter reden von „Kündigung" als wäre es ein administrativer Akt. Für Mieter bedeutet es: reale Kosten, reale Verluste, reale Lebensjahre. Rechnen Sie selbst.
Wo es passiert
Eigenbedarfskündigungen sind kein regionales Problem — sie treffen Menschen überall. Jeder Punkt auf dieser Karte steht für ein eingetragenes Verfahren.
Für Presse & Politik
Jeden Monat veröffentlichen wir eine kurze Auswertung der eingegangenen Fälle — als PDF zum Download, frei verwendbar für Redaktionen, Abgeordnete und Forschung.
An Politik & Gesetzgeber
Das Mietrecht bevorzugt strukturell den Vermieter. Während ein Vermieter mit einer einfachen Kündigung die Maschinerie des Rechtsstaats in Bewegung setzen kann, steht dem Mieter keine vergleichbare Lobby, kein vergleichbares Instrument und oft kein vergleichbares Budget zur Verfügung. Das muss sich ändern.
Heute reicht eine schlichte Behauptung für eine Eigenbedarfskündigung. Das muss sich grundlegend ändern:
Beweislast: Der Vermieter muss den tatsächlichen, konkreten Eigenbedarf bereits vor Ausspruch der Kündigung gegenüber einer staatlichen Stelle nachweisen — mit Belegen, die geprüft werden. Keine Kündigung ohne Nachweis.
Keine reguläre Kündigungsfrist: Die übliche gesetzliche Kündigungsfrist von 3–9 Monaten gilt bei Eigenbedarfskündigungen nicht. Sie ist viel zu kurz. Wer jahrelang in einer Wohnung lebt, kann sein Leben nicht in wenigen Monaten neu organisieren — erst recht nicht in einem angespannten Wohnungsmarkt.
Schutzfrist 3–5 Jahre: Dem Mieter sind grundsätzlich 3 bis 5 Jahre Zeit für den Auszug einzuräumen. Die genaue Frist richtet sich nach Mietdauer, Alter, Gesundheitszustand und der Verfügbarkeit von Ersatzwohnraum.
Kurzfristiger Auszug auf Wunsch des Vermieters: Wünscht der Vermieter einen früheren Auszug, trägt er sämtliche damit verbundenen Mehrkosten vollständig — Umzugskosten, Mietpreisdifferenz zum neuen Objekt für die gesamte Restlaufzeit der ursprünglichen Schutzfrist, Maklergebühren und nachgewiesene Einrichtungskosten. Der Mieter darf durch einen kurzfristigen Auszug finanziell in keiner Weise schlechtergestellt werden.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, laufende medizinische Behandlungen und fehlender Ersatzwohnraum müssen zwingend zur Aussetzung des Räumungsverfahrens führen — nicht nur fakultativ berücksichtigt werden.
Jede Eigenbedarfsräumung muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden — mit einer gesetzlichen Sperrfrist für jede Wiedervermietung. Solange der eingetragene Eigenbedarfsfall nicht nachweislich eingetreten ist und die Sperrfrist läuft, ist eine Neuvermietung rechtlich unwirksam. Das Grundbuchamt prüft automatisch. Für Käufer und Mieter ist die Belastung sofort transparent.
Mieter mit geringem Einkommen haben Anspruch auf sofortige PKH ohne monatelange Wartezeiten. Das Antragsverfahren muss deutlich beschleunigt werden — denn Räumungsfristen warten nicht.
Betroffene in nachgewiesenen Härtefällen (Krankheit, kein Ersatzwohnraum, Bezug von Transferleistungen) werden in ein offizielles Schutzregister eingetragen — Räumung nur nach zusätzlicher richterlicher Prüfung.
Wer Eigenbedarf vortäuscht, muss mit einer Vermögensstrafe in Höhe von 45 % des aktuellen Verkehrswerts der betroffenen Immobilie rechnen — je Missbrauchsfall. Diese Strafe fließt zu gleichen Teilen in einen staatlichen Mieter-Schutzfonds und als Schadensersatz an die geschädigte Mietpartei. Zusätzlich: strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs (§ 263 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Eine Strafe auf diesem Niveau macht Missbrauch schlicht unwirtschaftlich.
Während Mieterinnen und Mieter mit Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden, stehen in deutschen Städten und Gemeinden Zehntausende Wohnungen leer — bewusst, spekulativ, weil es sich für Eigentümer schlicht lohnt zu warten. Das ist gesellschaftlich nicht länger akzeptabel.
Pflichtregistrierung: Jede Kommune ist verpflichtet, ein öffentlich einsehbares Leerstandsregister zu führen. Jede Wohnung, die länger als drei Monate leersteht, muss gemeldet werden — mit Eigentümer, Adresse und Dauer. Transparenz ist die Grundlage jeder wirksamen Regulierung.
Ende der steuerlichen Begünstigung: Leerstehende Wohnungen dürfen steuerlich nicht länger als Verlustbringer absetzbar sein. Wer eine Wohnung dem Markt entzieht, genießt keine staatliche Subvention mehr. Die Steuervorteile für spekulativen Leerstand werden vollständig gestrichen.
Leerstandsabgabe in einen Wohnbaufonds: Für jede Wohnung, die ohne nachgewiesenen sachlichen Grund länger als sechs Monate leersteht, zahlt der Eigentümer eine monatliche Leerstandsabgabe. Diese fließt zweckgebunden in einen kommunalen Fonds für den Bau und die Sanierung von bezahlbarem Wohnraum. Wer lieber Rendite durch Leerstand macht, finanziert damit die Wohnungen, die er dem Markt entzieht.
Grundsatz: Wohnraum ist keine Ware — er ist Daseinsvorsorge. Wer Wohnraum besitzt und ihn dem Markt bewusst entzieht, trägt Mitverantwortung für die Wohnungsnot anderer Menschen. Der Staat muss das endlich rechtlich und steuerlich abbilden.
Die bestehende Mietpreisbremse ist wirkungslos, weil Vermieter sie schlicht ignorieren können — und der Mieter klagen muss. Das dreht die Logik um: Nicht der Mieter muss sich wehren, der Vermieter muss sich rechtfertigen.
Bei jeder Neuvermietung prüft eine staatliche Stelle automatisch, ob die verlangte Miete den gesetzlichen Rahmen einhält. Verstöße werden von Amts wegen verfolgt — nicht erst auf Klage des Mieters. Überhöhte Mieten werden zurückgefordert, Wiederholungstäter mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
Wer über 60 Jahre alt ist und seit mehr als 10 Jahren in einer Wohnung lebt, erhält einen besonderen, nahezu unkündbaren Mieterschutzstatus. Eine Eigenbedarfskündigung gegen diese Personengruppe ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen mit gerichtlicher Vorprüfung möglich.
Dasselbe gilt für Menschen mit schweren Erkrankungen, Behinderungen und für Familien mit minderjährigen Kindern in Schulpflicht. Wer verwurzelt ist, darf nicht entwurzelt werden — dafür hat der Gesetzgeber zu sorgen, nicht der Zufall.
Bevor ein Vermieter überhaupt eine Räumungsklage einreichen darf, muss er eine neutrale, staatlich anerkannte Schlichtungsstelle einschalten. Das Verfahren ist kostenpflichtig für den Vermieter, kostenlos für den Mieter.
Nur wenn die Schlichtung scheitert, ist der Klageweg eröffnet. Das filtert missbräuchliche Klagen heraus, entlastet die Gerichte und gibt Mietern Zeit — ohne dass sie sofort im Räumungsverfahren stehen.
Es gibt in Deutschland keine amtliche Statistik über Eigenbedarfskündigungen. Gerichte erfassen sie nicht gesondert. Behörden auch nicht. Der Staat weiß offiziell nicht, wie oft Mieterinnen und Mieter ihr Zuhause durch Eigenbedarf verlieren. Das ist kein Versehen — es ist strukturelle Unsichtbarkeit, die Missbrauch begünstigt.
Forderung: Jedes Amtsgericht erfasst Eigenbedarfskündigungen als eigene Kategorie in der Gerichtsstatistik. Das Bundesjustizministerium veröffentlicht jährlich einen Bericht. Nur was gezählt wird, kann politisch bekämpft werden. Solange der Staat nicht zählt, zählen wir. Diese Plattform ist der Anfang einer Datenbasis, die es offiziell nicht gibt.
„Wer Eigenbedarf vortäuscht, entzieht einem Menschen sein Zuhause — das muss schmerzhaft teuer werden."
Wohnrecht.jetzt · Initiative für faire MietverhältnisseMedien & Öffentlichkeit
Eigenbedarfskündigungen sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir suchen Journalistinnen und Journalisten, die dieses Thema in die Öffentlichkeit tragen. Betroffene berichten oft erst, wenn jemand fragt — fragen Sie.
Anfragen werden direkt an den Betreiber weitergeleitet · Rückmeldung i.d.R. innerhalb 48 Stunden
Anonymisierte und namentliche Erfahrungsberichte von Betroffenen aus ganz Deutschland
Laufende und abgeschlossene Gerichtsverfahren mit Aktenzeichen — für recherchierbare Fakten
Konkrete Gesetzgebungsvorschläge als Grundlage für politische Berichterstattung
Vermittlung von Betroffenen für Interviews — auf ausdrücklichen Wunsch auch mit Namen